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Seit Inkrafttreten des bundesweit einheitlichen Tierschutzgesetzes am 1.1.2005 gibt es auch für die Haltung von Klein- und Heimtieren wichtige Neuerungen für den privaten Tierhalter.
Leider sind einige dieser wichtigen Neuerungen von der breiten Öffentlichkeit bis heute so gut wie nicht wahrgenommen geworden.
Aus diesem Grund habe ich für Sie im Folgenden einige wichtige Änderungen zusammengefasst:
Verpflichtende Katzenkastration
Private Katzenhalter sind verpflichtet, ihre Tiere kastrieren zu lassen, wenn sie regelmäßig Zugang ins Freie haben. Ausgenommen sind lediglich Katzenzüchter, wobei das Gesetz genau vorschreibt, welche Voraussetzungen dafür zu erfüllen sind und Katzen in landwirtschaftlichen Betrieben.
Das bedeutet für den privaten Katzenhalter:
Jedes weibliche und jedes männliche Tier, das acht Monate oder älter ist und regelmäßig Freigang hat, muss kastriert werden!
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